Wer regelt was? Netzgesetze für Nutzerdaten
Das Recht am eigenen Bild
Ein Freund von dir lädt im Fotoalbum seines Facebook-Accounts ein Bild von dir hoch - ohne, dass du etwas davon weißt! Was tun? Durch das "Recht am eigenen Bild" darfst du selber entscheiden, ob eine Ablichtung, auf der du zu sehen bist, von jemand anderem veröffentlicht oder verbreitet werden darf. Ablichtungen können Fotos, aber auch zum Beispiel Videos sein, die mit einer Digitalkamera gemacht worden sind. Wer auch immer also ein Bild von dir ohne deine Zustimmung der Öffentlichkeit zugänglich macht, an Dritte weitergibt oder kopiert, macht sich strafbar. Wenn von dir ein Foto geschossen wird und der Verdacht besteht, dass das Foto veröffentlicht wird, hast du das Recht, die Löschung des Fotos beim Fotografen zu beantragen.
Allerdings gibt es einige Ausnahmen, bei denen ein Auge zugedrückt wird. Wenn du zum Beispiel auf einem Bild vor dem Kölner Dom stehst, und es dem Fotografen darum ging, den Dom und nicht dich abzulichten, kann das Foto auch ohne deine Zustimmung veröffentlicht werden. Ähnlich ist es, wenn du auf Fotos von Veranstaltungen zu sehen bist. Filmt oder fotografiert also jemand auf einer Party, kannst du nicht unbedingt verhindern, dass er das Bild auch auf seinem Profil hochstellt. Ob der Fotograf nun dich oder den Dom/die Party ablichten wollte, lässt sich nicht leider nicht immer eindeutig sagen und ist Auslegungssache. Ähnlich schwer zu sagen, ob das Foto einer Person auch ohne deren Zustimmung veröffentlicht werden darf, ist es, wenn das Foto als Kunst zählt. Künstlern ist es nämlich eigentlich erlaubt, künstlerische Werke zu veröffentlichen. Besteht das künstlerische Werk eines Fotografen aber in einem Foto einer Person, die eigentlich gar nicht fotografiert werden wollte, entsteht ein Konflikt: Künstlerische Freiheit gegen das Recht am eigenen Bild.
>> Mehr zu dem Thema Nutzerdatenschutz erfährst du hier
Bild: "Encyclopaeda Britannica, Eleventh Edition (1911)" von Stewart Butterfield, Lizenz: CC BY 2.0