Workshop Urheberrecht

Workshop Urheberrecht

wywd_Urheberrecht1. Urheberrecht muss verständlicher werden! Urheberrecht soll so einfach wie die Straßenverkehrsordnung (StVO) für alle verständlich als Gesetz formuliert sein! Wir müssen die Chance haben, das alles überhaupt verstehen zu können! Urheberrecht muss verpflichtend in der Schule gelehrt werden (wie für Fahrradführerschein lernen)! Nutzerinteressen müssen im Urheberrecht stärker berücksichtigt werden! 

 

2. Inhalte müssen besser gekennzeichnet sein! Es muss auf den ersten Blick klar sein, was ich mit dem Werk machen darf und was nicht. Der Staat soll freie Lizenzen, wie Creative Commons unterstützen. Creative Commons-Lizenzen müssen noch besser auf den ersten Blick erkennbar sein. Einsatz von Ampelsystem bei dem man auf den ersten Blick sieht, was man mit dem Werk machen kann. Anbieter wie YouTube und andere sollten neben allen Werken gut sichtbar einen Hinweis (rot, gelb, grün) anbringen, dass man auf den ersten Blick sieht, was man damit machen darf. Wenn der Urheber die Ampel eingestellt hat, darf er zwar eine rote Ampel auf grün stellen, nicht aber eine grüne Ampel nachträglich negativ auf rot! (Einbahnstraße) Wir brauchen hier Sicherheit!

 

3. Bei allen Werken sollte neben der Namensnennung der Urheber auch immer zwingend eine Kontaktmöglichkeit zum Urheber/Rechteinhaber angegeben werden! Dadurch kann man bei Nutzungswünschen schneller fragen und bekommt mehr Rechtssicherheit! Andere Recherchen sind praktisch unmöglich, da viel zu kompliziert und kostenaufwändig!
    

4. Selbstgesungene und selbstgespielte Cover sollten unbedingt gesetzlich erlaubt werden, ohne dass man jemanden fragen muss! Alle Anbieter sollten mithilfe einer Datenbank und bspw. durch ContentID durchsuchbar für den Urheber ermöglichen, dass dieser schauen kann, ob Lieder gecovert werden. Dies ist dann relevant, wenn mit dem Cover über einer geringfügigen Schwelle von 500 Euro Umsatz erzielt werden. Wenn ja, dann ist der Urheber zu beteiligen. Wichtig dazu: Nennung Urheber bei Covern, um finanzielle Beteiligung zu ermöglichen (Vorschlag 50% der Einnahmen für Ausgangsurheber) + wegen Urheberpersönlichkeitsrecht zwingend Namensnennung Ausgangsurheber. GEMA-Beteiligung auch erst ab Umsatzschwelle von 500 Euro. Darunter keine Abgaben und keine Meldepflicht! 

 

5. Klarere und einfachere Möglichkeit bei der GEMA Nutzungsrechte zu bekommen! Es muss viel günstiger werden, wenn ich Nutzungsrechte für mein Video haben will! Und es muss viel schneller gehen! Die GEMA soll nicht Listen verlangen dürfen, auch wenn jemand beispielweise bei Auftritten nur Creative Commons Musik verwendet!

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Workshop Urheberrecht Autor/in: Gaby