Neues TKG bringt Kundenvorteile

Ab dem 10.05.2012 gilt das neue Telekommunikationsgesetz, was dem Telefonkunden mehr Vorteile gegenüber den Anbietern bieten soll. Zum Beispiel kann der Telekommunikationsvertrag (also der Vertrag, den du für deinen Internetzugang, dein Telefon oder dein Handy hast) mitgenommen werden, wenn du umziehst. Falls du oder deine Eltern sich trotzdem mal entscheiden wollen, den Anbieter zu wechseln, gilt in Zukunft auch die Regel, dass ihr maximal einen Kalendertag lang ohne Internet/Telefonanschluss etc. sein dürft.


Durch Billigvorwahlen gab es bisher Fälle, bei denen Leute durch erhöhte Tarife in dem vermeintlich billigeren Netz abgezockt worden sind. Ab dem 01. August diesen Jahres müssen Anbieter solcher Billigvorwahlen immer auf die anfallenden Tarifpreise hinweisen, falls und bevor das Gespräch kostenpflichtig wird.


Auch sollen Anrufe unter Sondernummern künftig erst dem Kunden angerechnet werden, sobald sein Anliegen auch behandelt wird. Das heißt, dass die meist noch mit nerviger Musik unterlegte Warteschleife nicht mehr in diesen Bereich und somit auch nicht mehr kostenpflichtig sein wird. Bis diese Regelung vollständig umgesetzt wird, dauert es allerdings noch etwas. Erst ab Juni 2013 wird die Wartezeit komplett nicht mehr mitberechnet werden.


Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz ist es auch möglich, bei seinem Mobilfunkanbieter zu beantragen, dass er bestimmte Rufnummernbereiche (also bestimmte Vorwahlen, z.B. kostenpflichtige) kostenlos sperrt. Ebenfalls kann man beim Anbieter beantragen, dass Dritte ihre Dienste nicht mehr über die Mobilfunkrechnung mit abrechnen lassen können. So kann verhindert werden, dass Betrüger einem z.B. eine kostenpflichtige, aber als kostenlos angegebene Mobilfunk-App unterjubeln, ohne dass man das mitbekommen hat. Ebenfalls können Kunden künftig kostenlos zusätzliche Informationen über Drittanbieter erfragen.


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Bild: Dominik Syka, Flickr