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Regierung muss beim Datenschutz nachbessern.  Gesetz verspricht mehr Schutz vor Straftaten, greift aber auf persönliche Daten zurück.

 

Nachdem ein Gerichtsurteil aus Karlsruhe den Zugriff auf Telefon- und Internetdaten von Ermittlungsbehörden (wie z. B. Polizei der BKA und  der Zoll) für rechtswidrig erklärte, ist die Bundesregierung dazu angehalten das Telekommunikationsgesetz zu ändern. Die alte Vorschrift, die nun ersetzt werden soll, erlaubte es Beamten PIN-Codes und Passwörter zu nutzen, um beschlagnahmte Handys und E-Mail-Konten auszulesen. Und das obwohl man nicht vorher sagen konnte, ob die Daten für die Ermittlung genutzt werden konnten. Die Telekommunikationsdienste mussten bedingungslos die Zugangsdaten von ihren Kunden aushändigen, damit die Ermittler die Verdächtigen abhören und ihre Daten überprüfen konnten.  Nun will das Bundesverfassungsgericht das aktuelle Recht klarer gestalten und den Zugriff auf persönliche Daten besser regeln.  Denn nicht jeder Verdächtige hat Dreck am Stecken.

Allerdings ist noch nicht klar, inwieweit Behörden eingeschränkt werden, oder doch mehr Rechte für Abhörungen und Datenauswertungen erteilt bekommen.  Mit den neuen Regelungen dürfen Beamte nicht nur auf Codes zugreifen, erstmals dürfen auch dynamische IP-Adressen verwendet werden, die Aufschluss darüber geben wer der User ist. Diese IP-Adressen werden bei jedem Login neu vergeben. Außerdem soll das neue Gesetz den Zugriff auf Cloud-Dienste genehmigen, also alle Daten, die man im Netz speichert. Eigentlich klingt das nach weiteren Möglichkeiten die Bürger zu beobachten. Auf der einen Seite könnten Straftaten endlich auch mit Mitteln der heutigen Zeit untersucht werden. Aber auf der anderen Seite könnten Verdächtige ins Visier geraten, die eigentlich nichts verbrochen haben. Wie steht ihr dazu? Soll die Regierung diese Möglichkeiten für Ermittler beibehalten, oder sagt ihr, dass das ein krasser Eingriff in die Privatsphäre ist?

 

Quellen: Zeit, Hamburger Abendblatt

Bildquelle: URBAN ARTefakte, Flickr