Gesetzentwurf

Wie du vielleicht in den Nachrichten gehört hast, soll in diesem Sommer ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verabschiedet werden. Was genau Vorratsdatenspeicherung ist, kannst du hier noch einmal nachlesen.


Das neue Gesetz sieht im Vergleich zum alten Gesetz, das vom Bundesverfassungsgericht verboten wurde, vor, dass die Verbindungsdaten, oder auch personenbezogenen Daten (Wer hat wann, mit wem, von wo, wie lange gesprochen) zehn Wochen lang gespeichert werden. Im alten Gesetz waren es noch 6 Monate.


Standortdaten wiederum, sollen „nur“ bis zu vier Wochen lang gespeichert werden dürfen. Dieser Punkt ist neu im Gesetz. Standortdaten, oder auch Funkzellendaten genannt, geben Auskunft darüber, wann sich der Besitzer wo aufgehalten hat. Sie sind also besonders sensibel, da mit ihnen Bewegungsprofile erstellt werden können.


Für Kritiker ist der Gesetzentwurf nach wie vor verfassungswidrig, da weiterhin Daten flächendeckend und ohne Anlass gespeichert werden. Des Weiteren werden Betreiber von freien WLAN-Hotspots, zum Beispiel in Cafés, vor Probleme gestellt, da sie als WLAN-Knoten ebenfalls verpflichtet sind, solche Daten zu speichern. Insgesamt wirkt der Gesetzentwurf für die Kritiker etwas überhastet und innerhalb des Bundestages zu wenig diskutiert.

Quelle: zeit.de

Bild: Threx open von Dirk8B - secumem, Lizenz: CC BY-SA 3.0