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Facebook macht wieder Schlagzeilen durch Freigiebigkeit von Nutzerdaten. Blogger kauft 1,1 Million Datensätze für 5 US-Dollar!

 

Ein bulgarischer Blogger bekam ein Angebot für den Datenkauf von aktiven Facebook-Nutzern. Der Blogger, der sich politisch für Datenschutz einsetzt, nutzte die Chance zur Aufklärung. Also willigte er ein und prüfte die Echtheit der Datensätze. Dadurch dass er einige persönliche Kontakte wiedererkannte, konnte das Material nur echt sein. Kurzerhand informierte er auf seinem Blog die Öffentlichkeit über die Zustände von Datenverkäufen bei Facebook. Über einen externen Anbieter erhielt er so Dateien mit Namen, User-IDs und E-Mail-Adressen.   Facebook ließ nicht lange auf sich warten. Nachdem er den brisanten Verkauf meldete, rief ihn das Unternehmen an.  Eigentlich sollte dieses Telefonat diskret behandelt werden, aber auch hierbei konnte der Blogger nicht schweigen und veröffentlichte Inhalte des Telefonats in einem weiteren Post. Die sensiblen Daten wurden über eine Facebook-App gesammelt und werden jeden Monat aktualisiert.

Auch wenn Facebook an dem Verkauf selbst nicht aktiv beteiligt war, sind die Vorschriften und Rahmenbedingungen für App-Entwickler zu durchlässig um Sicherheit zu gewähren. Erstaunlich ist in diesem Fall der Kaufpreis, der noch nicht mal mehr als Schnäppchen betrachtet werden kann.  Fünf Dollar wären auch schon zehn Datensätze wert. Facebook informiert seine Nutzer nicht ausreichend in Bezug auf die Weitergabe von Daten, weshalb die hauseigenen Apps so beliebt bei Datensammlern sind. Da Facebook keine Sicherheitsmaßnahmen für die Dritt-Anbieter und Werbepartner trifft, verstößt das Unternehmen gegen deutsches Recht, nämlich gegen das Telemediengesetz. Was bleibt, ist die Aufklärungsarbeit. Deshalb berichten auch wir über die Neuigkeiten.  Ein wesentlicher Tipp ist in diesem Fall die Datenschutzbestimmungen jeder App vorher zu lesen und dann entscheiden, ob man dieser zustimmen möchte oder nicht.  Falls man hier schon Unstimmigkeiten erkennt oder mit den Forderungen nicht einverstanden ist, sollte man die App nicht installieren.

 

Quelle: t3n

Bildquelle: Elke.Fleing, Flickr