Weiterhin keine Pseudonyme auf Facebook


Facebook darf weiterhin von jedem Nutzer verlangen, seinen echten Namen zu benutzen. Wer die Regel nicht befolgt, dem droht der Rausschmiss aus dem sozialen Netzwerk. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) hatte gegen die Pflicht zum echten Namen geklagt. Die Begründung: Es verstieße gegen deutsches Recht, dass keine Möglichkeit gegeben werde, ein Pseudonym zu benutzen. Die Begründung des Gerichtes gegen diese Anklage ist, dass auch für Facebook-Nutzer in Deutschland kein deutsches Recht gilt. Die Daten von Facebooknutzern in Deutschland werden nämlich in Irland verarbeitet – das bedeutet, dass für die Daten dann auch irisches Recht gilt.

Quelle: ZEIT ONLINE
Bild: florian_kuhlmann, Flickr