Panoramafreiheit

Das EU-Parlament hat gestern dafür gestimmt, die aus dem Jahr 2001 stammende EU-Urheberrechtslinie etwas an die heutige Zeit anzupassen. Viel Gegenwind gab es für einige Rechtspolitiker, die europaweit die gewerbliche Nutzung von Fotografien berühmter Gebäude und Sehenswürdigkeiten nur dann erlauben wollten, wenn die Urheber zustimmten. Dieser Vorschlag wurde abgelehnt, die sogenannte Panoramafreiheit bleibt also bestehen - zumindest national.

In Deutschland und den meisten anderen EU-Ländern, besteht diese Regelung. In einigen Ländern, wie Frankreich oder Italien muss hingegen erst die Einwilligung der Veranstalter eingeholt werden, wenn beispielsweise ein Foto des nächtlich angeleuchteten Eiffelturms gewerblich genutzt werden soll.

Warum dich das als Privatperson etwas angeht? 

Wenn du Facebook nutzt, hast du automatisch den AGBs zugestimmt, die Facebook unter anderem erlauben, sämtliche Fotos, die du hochlädst zu nutzen - also auch gewerblich. Nun ist es zwar sehr unwahrscheinlich und realitätsfern, dass du persönlich für einen solchen Urheberrechtsverstoß haftbar gemacht wirst, es zeigt aber auch, wie sehr eine umfassende Reform des Urheberrechts im digitalen Zeitalter notwendig ist, um solche Unklarheiten auszuräumen.

 

 

Quelle: heise.de, brf.de

 

Bild: Eiffelturm, Public Domain, Lizenz: CC0 1.0