Datenschützer kritisieren Facebook

Facebook verlangt, dass Nutzer des sozialen Netzwerkes ihre richtigen Namen preisgeben und kein Pseudonym mehr verwenden dürfen. Laut Datenschützer Thilo Weichert verstößt Facebooks Bedingung gegen das Deutsche Recht, weil durch die Klarnamenpflicht ein Teil der Identität des Nutzers offenbart wird. Nach Deutschem Recht hat jeder Bürger das Recht, per Pseudonym im Web unterwegs zu sein. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein forderte im Dezember letzten Jahres von Facebook, die Klarnamenpflicht für Bürger von Schleswig-Holstein ausser Kraft zu setzen. Ausserdem sollte Facebook die Konten, die bisher nur über Pseudonyme liefen und deshalb gesperrt wurden, wieder reaktivieren. Facebook legte Widerspruch ein - Ende bislang noch unklar.

 

Quelle: onlinemarketing.de

Bild: val.pearl, Flickr