Vorratsdatenspeicherung: Nein danke!?

Es gibt einen neuen Gesetzesentwurf für die Vorratsdatenspeicherung: die „Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist von Verkehrsdaten“.  Nach diesem Entwurf sollen Telekommunikationsanbieter die IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen künftig zehn Wochen aufbewahren. Auch Standortdaten bei Handy-Gesprächen sollen vier Wochen lang gespeichert werden. Ermittler sollen bei der Bekämpfung von Terror und schweren Verbrechen darauf zugreifen können.

Obwohl die Vorratsdatenspeicherung im letzten Jahr vom Europäischen Gerichtshof für verfassungswidrig erklärt worden war, hat der Bundestag dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung vor nicht einmal zwei Wochen zugestimmt.

Gestern hat Christian Lindner - Parteichef der FDP - angekündigt, gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde einzulegen. Auch der Verein Digitalcourage hatte kurz nach dem Beschluss des Parlamentes mitgeteilt, Verfassungsbeschwerde einzulegen.

Alles über Vorratsdatenspeicherung gibt es hier zum Nachlesen.

Wer möchte, kann die Verfassungsbeschwerde des Vereins Digitalcourage über dieses Online-Formular unterstützen.
 
Quelle: heise.de, wikipedia.de

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