Button-Lösung: vzbv mahnt Websites ab


Der vzbv hat seit der Einführung der Button-Lösung 20 Unterlassungsverfahren gegen Websites eingeleitet, die sich immer noch nicht an die 1 Jahr alte Regel halten.

Letztes Jahr wurde ein Gesetz eingeführt, durch das Verbraucher sicherer im Netz einkaufen können sollten: Die Button-Lösung verpflichtet Website-Betreiber dazu, bei Einkäufen dem Kunden immer deutlich zu zeigen, wie hoch z.B. Kaufpreis/Vertragslaufzeit usw. sind – und zwar, bevor man das Produkt oder die Dienstleistung bereits gekauft hat! Mit der Button-Lösung soll gegen unerwartet hohe Rechnungen für Leute, die im Netz einkaufen und das Kleingedruckte nicht gelesen haben, gesorgt werden. Manche Website-Betreiber halten sich allerdings immernoch nicht an die Regel. Deshalb musste der Verbraucherzentrale Bundesverband seit der Einführung der Button-Lösung 20 Unterlassungsverfahren beantragen, die sich gegen Websites richten, bei denen für Kunden die Verhältnisse immer noch nicht klar genug dargestellt werden. Neben den 20 Unterlassungsverfahren gab es auch 19 Abmahnungen: Teils fehlte der klare Zahlungshinweis auf dem Bestell-Knopf, teils wurde wegen Hinweisen abgemahnt, die sich nur im Kleingedruckten fanden.

Quelle: http://www.vzbv.de/12067.htm
Bild: brian turner, Flickr