Kostenfallen im Web
Was tun, wenn du in eine Kostenfalle getappt bist?

Kostenfallen im Web

Was kannst du tun, wenn du in eine Kostenfallen getappt bist?

Zum Glück hält das geltende Recht zahlreiche Bestimmungen bereit, die dich vor unseriösen Internetangeboten schützen. Für Preisangaben im Internet gilt die Preisangabenverordnung (PAngV) mit den Grundsätzen der "Preiswahrheit" und "Preisklarheit". Das bedeutet der Preis muss für dich leicht erkennbar, deutlich lesbar und gut wahrnehmbar sein. Preise müssen immer einer Abbildung zu zuordnen sein. Verlinkungen zu Preisen sind nicht zulässig. kosteEbenfalls hinfällig werden Rechnungen für Verträge, bei denen sich die Kostenpflicht ausschließlich aus den verlinkten AGB ergibt. Außerdem ist ein Vertragsabschluss von Jugendlichen unter 18 Jahren nur wirksam, wenn die Eltern damit einverstanden sind oder wenn für den Kauf das Taschengeld verwendet wurde. Sonst ist der Vertrag nicht wirksam. Dann solltest du nicht zahlen. Auch sonst gilt, dass du unberechtigte Forderungen nicht bezahlen solltest und möglichst per Einschreiben mit Rückschein jegliche Kostenpflicht von dir weist. Im Zweifelsfall solltest du Rechtsrat einholen.

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Was tun, wenn du in eine Kostenfalle getappt bist? Autor/in: Niklas