Screenshot toggo.de

Der VZBV mahnt 29 Kinderspielportale ab! Abzocke von Kindern auf altersgerechten Internetseiten nimmt ein Ende.

Mehr Datenschutz auf diesen Plattformen soll realisiert werden. Was haltet ihr von diesen Bemühungen?

Das VZBV (Verbraucherschutz Bundesverband)-Projekt „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ prüft seit 2010 Kinderspielportale auf ihre Datenschutztauglichkeit. Bei Kindern müssen redaktionelle Inhalte (Angebote wie Spiele) von kommerziellen (wie Werbung), deutlich unterschieden werden, sogar noch deutlicher als bei Erwachsenen. Nun wurden 29 dieser Plattformen abgemahnt, weil diese Werbung nicht klar genug von dem eigentlichen Spielangebot trennen oder kennzeichnen. Einige Spieleseiten verlinkten auf Unternehmenshomepages oder verlangen eine Handynummer um bei Gewinnspielen teil zu nehmen und so einem Kind kostpflichtige Angebote aufzuschwatzen. Das ist alles andere als rechtens, weshalb das Projekt nach zwei Jahren deutliche Signale sendet.


Die VZBV scheute sich nicht vor Gericht zu ziehen, um den wilden Treiben ein Ende zu setzen. 17 Betreiber von den 29 abgemahnten Unternehmen, regelten die Angelegenheit außergerichtlich und verpflichteten sich nicht rechtskonforme Angebote zu unterlassen. Diese Internetseiten wurden auch geändert. Sieben Verfahren werden noch von Gerichten geprüft und ein Unternehmen wurde durch ein bereits gesprochenes Urteil, dazu angehalten den Forderungen  der VZBV nachzukommen bzw. die Datenschutzrechte zu achten. Was haltet ihr davon? Endlich ein Erfolg für die Datenschützer, oder doch nur ein Tropfen auf den heißen Stein?


Wenn ihr euch jetzt fragt: Welche Seiten sind überhaupt betroffen von den Abmahnungen und wieso eigentlich? Diese Fragen werden hier geklärt. Weiterlesen >>


Quelle: heise.deSurfer-haben-Rechte
Bildquelle: Screenshot von toggo.de