Keine Online-Games-Werbung für Kinder

Künftig dürfte es für Unternehmen etwas schwieriger werden, Geld mit Internet-Spielen zu verdienen. Der Bundesgerichthof gab einer der Klage von Verbraucherschützern gegen die Erfinder des Spiels „Runes of Magic“ Recht. Diese hatten das Spiel im sogenannten „Free-to-play“-Modell angeboten: die Software ist kostenlos, wenn ihr eure Spielcharaktere aber besser ausstatten wolltet, musstet ihr im Spiel Zubehör wie Waffen dazu kaufen. Da die dazugehörige Werbung mit dem Spruch „Schnapp  Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung & Waffen das gewisse Etwas" eindeutig auch auf Kinder abziele, ist sie laut Urteil nicht erlaubt.

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-verbietet-Internet-Werbung-fuer-Kinder-1919592.html

Bild: Ian_D | flickr