„Recht auf Vergessen“: Löschanfragen analysiert

Seit gut einem Jahr (Mai 2014) is Google dazu verpflichtet Löschungsanfragen zu prüfen. Wenn jemandem ein Google-Eintrag über sich nicht gefällt und dieser gewisse Voraussetzungen erfüllt, muss Google den Link dazu löschen. Die Informationen in dem Eintrag müssen irrelevant, falsch oder nicht mehr aktuell sein und zudem kein öffentliches Interesse stillen, damit Google den Link auf Antrag aus ihrer Suchmaschine herausnimmt.

Google hat immer behauptet, dass in erster Linie Kriminelle, Prominente und fragwürdig agierende Politiker vom „Recht auf Vergessen“ Gebrauch machen. Laut Nachforschungen eines Recherchebüros und einer britischen Tageszeitung wird nun ein anderes Bild gezeichnet. Mehr als 95 Prozent der Löschungsanfragen gehören zur Kategorie „Privates und Persönliches“ und betreffen Durchschnittsbürger. Weniger als die Hälfte der Anfragen wurden seit Einführung des Gesetzes gelöscht. Daher kritisieren viele Rechtsanwälte und Politiker Google dafür, dass die Entscheidungen in Bezug auf das „Recht zu Vergessen“ viel zu intransparent sind.  

 

Quelle: heise.de

Bild: Google Suchmaschine, public domain, Lizenz: CC0 1.0